Die Pflege eines Angehörigen ist eine verantwortungsvolle und oft sehr zeitintensive Aufgabe. Doch auch pflegende Angehörige benötigen einmal eine Auszeit – sei es aufgrund eines Arzttermins, einer beruflichen Verpflichtung, eines Urlaubs oder einfach, um neue Kraft zu schöpfen.
Für solche Situationen gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht es, dass eine Ersatzpflege übernommen wird, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist. Die Kosten werden – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – von der Pflegekasse übernommen.
Ich übernehme gerne stundenweise die Vertretung der Hauptpflegeperson und unterstütze pflegebedürftige Menschen individuell und einfühlsam in ihrem gewohnten Umfeld.
Mit Herz vertreten -damit Sie Kraft schöpgfen können
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Mein Ziel ist es, Ihnen als pflegendem Angehörigen eine echte Auszeit zu ermöglichen – ohne Sorgen. Während Sie Ihre Zeit für sich nutzen, kümmere ich mich mit Fachkompetenz, Ruhe und Einfühlungsvermögen um Ihren Angehörigen.
Gerade Menschen mit Demenz profitieren von einer verlässlichen, ruhigen Betreuung, die sich an ihren individuellen Bedürfnissen orientiert.
Als qualifizierte Betreuungskraft mit besonderem Schwerpunkt in der Betreuung von Menschen mit Demenz lege ich großen Wert auf einen wertschätzenden, einfühlsamen und individuellen Umgang.
Mein Ziel ist es, den Pflegebedürftigen eine angenehme Zeit zu ermöglichen und gleichzeitig den Angehörigen die notwendige Entlastung zu bieten.
Gerne berate ich Sie auch persönlich zu den Möglichkeiten der Verhinderungspflege und unterstütze Sie bei Fragen rund um die Kostenübernahme durch die Pflegekasse.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme und berate Sie unverbindlich.
DafürDich Oberberg
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